Die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte ist 1989 als eingetragener Verein gegründet worden. Mitglieder sind Hobby- und Berufshistoriker, die sich mit der Vergangenheit der Region Emsland/Bentheim beschäftigen. Die Satzung der Studiengesellschaft siehe hier.
Der Verein gibt die blaue Buchreihe „Emsländische Geschichte“ und die Reihe "Studien und Quellen zur Geschichte des Emslandes und der Grafschaft Bentheim" heraus. Eine Liste der bisher erschienenen Bände mit Inhaltsangabe finden Sie hier.
Die Studiengesellschaft bietet Historikerinnen und Historikern an, in der Buchreihe ihre Staatsexamens- oder Magisterarbeit zu veröffentlichen. Hobbyhistoriker können ebenfalls gern ausführliche Texte einreichen, die sonst keine Publikationschance haben. Wir widmen uns auch weniger beachteten Themen wie der Alltagsgeschichte, der Geschichte von Frauen und der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Region. Durch die Studiengesellschaft wird zu Mitgliederversammlungen eingeladen, auf denen über aktuelle Forschungen sowie Forschungsergebnisse berichtet wird und es einen Austausch über Literatur und Archiv-Quellen gibt. Den nächsten Termin finden Sie unter Termine.
Jeweils am letzten Samstag im August bietet die Studiengesellschaft eine Tagung "Emsländische Geschichte" an. Zum Programm gehören Vorträge zur Regionalgeschichte, häufig auch eine Exkursion. Ort und Termin finden Sie unter Termine. Darüber hinaus beantworten Mitglieder der Studiengesellschaft gerne Fragen zu ihrem jeweiligen Forschungsgebiet.
Ganztägige Exkursionen führten Mitglieder und Gäste der Studiengesellschaft zu unterschiedlichen, auch grenzüberschreitenden Themen in die nähere und weitere Umgebung. Weitere Informationen dazu hier.
In den Jahren 2008 und 2009 hat die Studiengesellschaft zusammen mit der Historische Vereniging Zuidoost-Drenthe und dem Emsländischen Heimatbund ein Symposium "Geschichte ohne Grenzen - Historie zonder grenzen" veranstaltet. Diese grenzübergreifende, mehrsprachige Veranstaltung soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Weitere Informationen dazu hier.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Projekt "Biographien zur Geschichte des Emslandes und der Grafschaft Bentheim". Die Lebensläufe wichtiger Persönlichkeiten, die dem Emsland oder der Grafschaft Bentheim verbunden waren, werden in der „Emsländischen Geschichte“ veröffentlicht. Bisher arbeiten über 40 Mitarbeiter an dem Projekt mit, weitere Interessierte sind herzlich willkommen. Eine Liste der bereits veröffentlichten Biographien finden Sie hier. Um die Lebensläufe einheitlich zu gestalten, haben wir ein vorgegebenes Raster erstellt. Wer mitarbeiten möchte, kann sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.
Möchten Sie selbst einen Beitrag verfassen oder eine Biographie veröffentlichen?
Hier geht es zu den Redaktionsrichtlinien für Artikel und Lebensläufe für das Projekt „Biographien zur Geschichte des Emslandes und der Grafschaft Bentheim“und zu den Richtlinien zur Abfassung von Manuskripten für die Reihe „Emsländische Geschichte“ der Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte.
Die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte trauert um ihren früheren stellvertretenden Vorsitzenden Heinz Kleene aus Meppen. Am 29. September ist er im Alter von 72 Jahren gestorben.
Über viele Jahre wirkte er in verschiedenen Funktionen im Vorstand der Studiengesellschaft mit und leistete oft im Hintergrund wertvolle Arbeit. Außerdem gehörte er dem Redaktionsteam der Reihe „Emsländische Geschichte“ an.
Heinz Kleene wurde 3. Juni 1951 im Groß-Hesepe geboren und wuchs in einer katholischen Bauernfamilie mit fünf Geschwistern auf. In Münster und Freiburg studierte er Geschichte und Germanistik. Von 1978 bis 2015 unterrichtete er als Lehrer am Gymnasium Marianum in Meppen. Im Ruhestand nahm er ein Studium im Alter an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster auf und befasst sich mit der emsländischen Geschichte.
Von ihm stammen zahlreiche Aufsätze und Bücher zur Geschichte der Region im späten 19. Und des 20. Jahrhunderts. So beschäftigte er sich mit dem Freiwilligen Arbeitsdienst und dem Windthorstbund, mit den Kriegervereinen, dem Volksverein für das katholische Deutschland und der Zentrumspartei in der Nachkriegszeit.
Auch zur Geschichte des Hümmling-Dorfes Wahn hat er geforscht und seine Ergebnisse in einem Buch veröffentlicht. Weitere Beiträge widmeten sich dem Meppener Bürgermeister Heinrich Lesker und dem Umgang mit dem Nationalsozialismus in einer Kleinstadt am Beispiel von Meppen und seinem NS-Bürgermeister Dr. Hans Kraneburg.
Verdienste erwarb sich der Geschichtslehrer auch bei der Erarbeitung der Unterrichtsmaterialien zur Durchsetzung nationalsozialistischer Herrschaft im Emsland. Da Band 30 der Reihe „Emsländische Geschichte“ beim Bekanntwerden seines Todes bereits Redaktionsschluss hatte, wird ein ausführlicher Nachruf voraussichtlich Ende 2024 in Band 31 erscheinen.
Generalsversammlung mit Vortrag über Grafschafter NS-Frauenschaft
Die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte hielt am 24. Juni in der Alten Schule Lohe bei Haselünne ihre gut besuchte Generalversammlung ab. Vorsitzender Paul Thoben aus Aschendorf gedachte eingangs zwei verstorbener Mitglieder, neben dem Papenburger Genealogen Heinz Krüßel unserem Gründer und langjährigen Vorsitzenden Dr. Stefan Remme. Dann verabschiedete er das langjährige Vorstandsmitglied Horst Heinrich Bechtluft, der aus Altersgründen auf eine Wiederwahl verzichtete.
In seinem Rechenschaftsbericht ging Thoben auf die erweiterte Vorstandssitzung im April 2022 ein, auf die erste ordentliche Mitgliederversammlung nach der Coronazeit am 18. Juni 2022 im Stadtmuseum Meppen und die 30. Tagung „Emsländische Geschichte“ am 27. August im Emslandmuseum Lingen mit Vorträgen über das Kriegsende 1945 in der Region. Am 19. November wurde dann der Band 29 der „Emsländischen Geschichte“ in Meppen öffentlich vorgestellt.
Dem Finanzbericht war zu entnehmen, dass die Rücklagen nicht zuletzt infolge der dramatisch gestiegenen Preise für die Buchherstellung bei rückläufiger Auflage etwas geringer als in den letzten Jahren waren. Der finanzielle Verlust durch einen Großbrand im gemeinsamen Buchlager mit der Emsländischen Landschaft und dem Emsländischen Heimatbund in Meppen am 7. November 2022 wurde inzwischen weitgehend von der Versicherung gedeckt.
Die satzungsgemäße Neuwahl des Vorstands ergab nur geringe Veränderungen. Erster Vorsitzender der Studiengesellschaft bleibt Paul Thoben. Zu seinem Stellvertreter und 2. Vorsitzenden wählte die Versammlung Dr. Helmut Lensing. Wiedergewählt als Kassenwart wurde Heinz Struckmann aus Haselünne, ebenso Schriftführer Henning Harpel aus Meppen. Als Beisitzer kamen Dr. Christof Haverkamp, gebürtig aus Sustrum, Barbara Frondziak aus Wietmarschen-Füchtenfeld, Heinz Kleene aus Meppen und Bernhard Herbers aus Haselünne in den Vorstand.
Die Mitglieder diskutierten anschließend über die mit der Emsländischen Landschaft ins Auge gefasste Digitalisierung der Buchreihe „Emsländische Geschichte“ sowie über die Ende August geplante Tagung „Emsländische Geschichte“ in Haselünne. Zudem wurden sie über den Stand des neuen Bandes 30 der Vereinszeitschrift – teils von anwesenden Autoren – informiert.
Anschließend hielt Vorstandsmitglied Dr. Helmut Lensing einen Vortrag über die NS-Frauenschaft in der Grafschaft Bentheim, worüber ein Beitrag im kommenden Band 30 der „Emsländischen Geschichte“ erscheinen wird.
Foto: Der neue Vorstand der Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte mit dem Vorsitzenden Paul Thoben (Mitte) und dem alten und neuen Kassenprüfer Franz Josef Buchholz (rechts). Foto: Privat
Die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte wird durch einen von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand repräsentiert.
1. Vorsitzender Paul Thoben, Aschendorf
2. Vorsitzender Helmut Lensing, Greven
Kassenwart Heinz Struckmann, Haselünne
Schriftführer Henning Harpel, Meppen
Der Vorstand wird in seiner Arbeit von einem Beirat unterstützt, der sich nach den jeweiligen Schwerpunkten der Vereinsarbeit zusammensetzt.
Presse/Biographien/Verlag
Dr. Helmut Lensing, Greven
Tagung Emsländische Geschichte
Dr. Helmut Lensing, Greven
Beisitzer
Barbara Frondziak, Wietmarschen-Füchtenfeld
Dr. Christof Haverkamp, Osnabrück
Bernhard Herbers, Haselünne
Redaktion Emsländische Geschichte
Dr. Christof Haverkamp, Osnabrück
Dr. Helmut Lensing, Greven
Heinz Kleene, Meppen
Benutzen Sie bitte das Kontaktformular um mit den Mitgliedern der Studiengesellschaft in Verbindung zu treten.
Seit einiger Zeit ist die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte auch bei Facebook vertreten.
Dort gibt es immer wieder etwas Neues – von Fotos über Suchanfragen bis hin zu neuen Büchern.
Schauen Sie vorbei und gestalten Sie die Seite mit!
> facebook.com/Emslandgeschichte
Mitgliedschaft in der Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte
Unsere Tätigkeit
Die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte beschäftigt sich mit der Erforschung der Vergangenheit und der Natur und Umwelt der Region Emsland/Grafschaft Bentheim. Dazu unterhalten wir einige Projekte, beispielsweise zur Erforschung des Ersten Weltkriegs, das Projekt „Schulchroniken“ oder das Projekt „Biographien zur Geschichte des Emslandes und der Grafschaft Bentheim“.
Wir geben jährlich unsere Reihe „Emsländische Geschichte“ heraus und unregelmäßig die Reihe „Studien zur Geschichte des Emslandes und der Grafschaft Bentheim“.
Dazu kommen noch weitere Bücher, die wir in unserem Kleinverlag herausgeben.
Vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten
Wir bieten unseren Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten zur Mitarbeit, sei es als Verfasser von Beiträgen zu unserem Vereinsorgan, sei es als Korrekturleser, als Bearbeiter von Schulchroniken (Transkriptionen oder Einscannen von Chroniken und Bildern) oder bei der Vorbereitung und Gestaltung unserer Aktivitäten.
Wir veranstalten jährlich eine große Tagung „Emsländische Geschichte“, die zumeist Ende August stattfindet und organisiert werden muss. Dazu kommen Exkursionen, unsere Buchvorstellungen oder Vereinstreffen mit Vorträgen oder Berichten.
Überall gibt es Möglichkeiten, sich zu engagieren, natürlich auch im Vorstand unserer Studiengesellschaft, etwa bei der Pressearbeit, dem Versand von Büchern, bei den Finanzen oder Gewinnung von Sponsoren für unsere Publikationen.
Auch passive Mitglieder sind immer herzlich willkommen, benötigen wir doch für unsere Publikationen, in denen der Großteil unserer Einnahmen fließt, immer Geld, um etwa mehr Bücher zu drucken oder mehr farbige Seiten zu ermöglichen.
Deshalb freuen wir uns über jedes neue Mitglied. Einen Mitgliedsantrag können sie hier downloaden und uns dann ausgefüllt und unterschrieben zusenden.
Landschaftspräsident Bröring lobt Kooperation mit Regionalhistoriker als „Win-Win-Situation“
Meppen: Die Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte, ein Zusammenschluss von regionalgeschichtlich Interessierten aus der Grafschaft Bentheim und dem Emsland, und die Emsländische Landschaft für die Kreise Emsland und Grafschaft Bentheim arbeiten künftig enger zusammen. Die Studiengesellschaft schließt sich nach Zustimmung aller zuständigen Gremien beider Organisationen als eine Arbeitsgruppe der Emsländischen Landschaft an, bleibt jedoch als eigener Verein bestehen. Nach dem Tod ihres langjährigen Vorsitzenden Willi Rülander am 8. Februar 2018 stand die Studiengesellschaft vor der Frage, wie sie die Vereinsarbeit fortführen konnte. Es fand sich keine Nachfolger für die zahllosen Tätigkeiten, die Rülander bis zuletzt ehrenamtlich übernommen hatte.
Daher nahm der Vorstand Gespräche mit der Emsländischen Landschaft auf, die zu einem positiven Abschluss gekommen sind. Der Präsident der Emsländischen Landschaft, Hermann Bröring, sprach jetzt bei einem Treffen in der Bibliothek des Emsländischen Heimatbundes in Meppen von einer „Win-Win-Situation“.
Bröring verwies auf die drei jährlichen Publikationen zur Geschichte der Region: Das „Emsland-Jahrbuch“ des „Emsländischen Heimatbundes“, das „Bentheimer Jahrbuch“ des Grafschafter Heimatvereins, die „Emsländische Geschichte“ der Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte. Als unregelmäßig erscheinende Reihe werde dies noch komplettiert durch die wissenschaftlichen Veröffentlichungen in der Schriftenreihe „Emsland/Bentheim. Beiträge zur Geschichte“, die –herausgegeben von der Emsländischen Landschaft – von der Leitung des Landesarchivs in Osnabrück betreut wird. In allen Reihen werde über die Region berichtet, wenn auch mit unterschiedlichen Beiträgen und Schwerpunktsetzungen.
„Es ist sinnvoll, sie als jeweilige Leuchttürme stehen zu lassen“, sagte der Präsident. „Um diese Plattformen werden uns sicherlich andere Regionen beneiden“. Die Emsländische Landschaft wolle die Studiengesellschaft gerne unterstützen, etwa beim Versenden von Büchern und die Übernahme der Finanzverwaltung; eine Aufgabe, die Mitarbeiterin Sonja Schnelte übernehmen soll. Der notwendige Freiraum für die weiterhin eigenverantwortlich tätige Redaktion der „Emsländischen Geschichte“ sei gewährleistet, erklärte Bröring.
Auch Josef Grave zeigte sich als Geschäftsführer der Emsländischen Landschaft erfreut über die Kooperation und lobte, „dass die Geschichtsschreibung in einem guten Einvernehmen weitergeführt wird“. Die Region könne sich glücklich schätzen, dass in drei jährlich publizierten Reihen sich auf hohem Niveau mit der Geschichte und Kultur der Region beschäftigt werde.
Paul Thoben sagte als stellvertretender Vorsitzender der rund 60 Mitglieder zählenden Studiengesellschaft: „Die Gespräche zur Kooperation sind sehr erfolgreich verlaufen“. Die Studiengesellschaft sei von viel Verwaltungsarbeit entlastet und könne sich wieder der Herausgabe ihrer Reihe und der Organisation von Veranstaltungen widmen. Thoben dankte allen, die an Verhandlungen beteiligt waren und fügte hinzu: „Wir sind jetzt für die Zukunft besser aufgestellt“. Die „Emsländische Geschichte“, in der sowohl Forschungen zum Emsland wie zur Grafschaft Bentheim veröffentlicht werden, passe besonders gut zur Emsländischen Landschaft, die eben beide Landkreise vertrete.
Bild: Erfreut über die Zusammenarbeit zeigten sich bei einem Treffen in der Bibliothek des Emsländischen Heimatbundes in Meppen (von links) für die Emsländische Landschaft Präsident Hermann Bröring, Geschäftsführer Josef Grave und Mitarbeiterin Sonja Schnelte und die Vorstandsmitglieder der Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte, Dr. Helmut Lensing, Bernd Herbers, Heinz Struckmann, Heinz Kleene, Dr. Christof Haverkamp und Vorsitzender Paul Thoben.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte e.V.“. Sitz des Vereins ist Meppen.
§ 2
Aufgaben des Vereins
Die Aufgaben des Vereins sind:
1. die Erforschung der Geschichte und Kultur in der Region der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim;
2. die Herausgabe von Veröffentlichungen zur Regionalgeschichte;
3. die Durchführung von regionalgeschichtlichen Vorträgen, Tagungen und Exkursionen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins gezahlte Spenden oder sonstige Sachleistungen nicht zurück.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und aus Ehrenmitgliedern.
§ 4
Ordentliche Mitglieder können werden: Einzelpersonen und Firmen, Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts, Vereine und sonstige Unternehmungen, die an der Förderung des Vereins Interesse haben. Über ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
1. Tod,
2. Austritt,
3. Ausschluss.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig und muss mindestens einen Monat vor diesem Zeitpunkt dem Vorsitzenden schriftlich angezeigt werden.
§ 6
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen,
1. wenn es durch sein Verhalten den Interessen des Vereins zuwider handelt oder das Ansehen des Vereins geschädigt hat;
2. wenn es mit der Zahlung des Jahresbeitrages trotz schriftlicher Mahnung länger als 6 Monate im Rückstand bleibt.
Der Ausschluss ist mit Begründung dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Mit dem Austritt oder dem Ausschluss erlöschen alle aus der Vereinszugehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten.
§ 7
Von den Mitgliedern wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe jährlich, mindestens aber in Abständen von 3 Jahren, durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Beiträge können für die Einzelmitglieder, Firmen, Körperschaften und Vereine unterschiedlich festgesetzt werden.
§ 8
Durch die Mitgliederversammlung können Einzelmitglieder und andere verdiente Persönlichkeiten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder sind grundsätzlich von der Beitragspflicht befreit.
§ 9
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung.
§ 10
Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenwart und bis zu sechs weiteren der Regionalgeschichte besonders verbundenen Mitgliedern als Beisitzern. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt.
Der Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Dem Vorstand bleibt es überlassen, aus besonderen Anlässen weitere Mitglieder mit beratender Stimme hinzuzuziehen.
Der Vorstand versieht sein Amt ehrenamtlich.
§ 11
Der Vorstand entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.
Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
§ 12
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Beide sind allein vertretungsberechtigt und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis wird der stellvertretende Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden tätig.
§ 13
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich jeweils in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Ihr obliegt:
1. die Entgegennahme des Jahresberichtes,
2. die Aufstellung des Haushaltsplanes und die Entlastung des Kassenwartes bzw. des Vorstandes,
3. die Bildung von Arbeitskreisen,
4. die Änderung der Satzung,
5. die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
6. die Beratung der sonstigen auf der Tagesordnung stehenden Punkte.
§ 14
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende einzuberufen,
1. wenn das Vereinsinteresse es erfordert,
2. oder wenn ein Drittel der eingeschriebenen Mitglieder die Einberufung beim Vorsitzenden schriftlich beantragt.
§ 15
Jede Mitgliederversammlung ist durch schriftliche Einladung (als solche gilt auch die Einladung per E-Mail oder Fax) unter Angabe der Beratungsgegenstände derart zu berufen, dass zwischen dem Tag der Bekanntmachung und dem Tag der Mitgliederversammlung mindestens 7 und höchstens 20 Tage liegen.
Über jede Mitgliederversammlung ist durch den Schriftführer ein Protokoll zu fertigen, das von dem Schriftführer und dem /der Vorsitzenden zu unterschreiben ist.
§ 16
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, ausgenommen bei Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
§ 17
Die Beschlüsse werden, soweit nicht Änderungen der Satzung in Betracht kommen, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Zu einem Beschluss auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, entscheidet nach nochmaliger Einberufung die einfache Stimmenmehrheit ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
§ 18
Rechnungsprüfung
Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich ist der ersten jährlichen Mitgliederversammlung über die Rechnungs- und Kassenprüfung Bericht zu erstatten.
Zu diesem Zweck werden von der Mitgliederversammlung zwei Rechnungs- und Kassenprüfer bestellt, die nicht dem Vorstand angehören.
§ 19
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen dem Emsländischen Heimatbund Meppen e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Lingen, den 26. August 2000